Eine Eigeninsolvenz ist noch keine Regelinsolvenz

Im Moment ist das noch ein sogenanntes Eigeninsolvenzverfahren, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr. Hier hat das zuständige Insolvenzgericht geprüft, ob eine Eigeninsolvenz dann überhaupt Chancen hat dem Unternehmen einen Neustart zu ermöglichen. Klar ist aber auch,k das Anleger bei solchen Verfahren nicht ohne finanzielle Verluste bleiben werden, denn eine Sanierung geht nicht ohne Forderungsverzicht der beteiligten Anleger.

In einem Eigeninsolvenzverfahren genießt das betreffende Unternehmen allerdings einen besonderen Gläubigerschutz gegen Forderungen. Natürlich sollten Anleger an diesem Verfahren angemessen beteiligt werden, allerdings nicht von Rechtsanwälten die bereits mit dem Wort „Insolvenz“ werben. Das halte ich persönlich für nicht angemessen, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen.

Natürlich muss man erst einmal alle Möglichkeiten eines Regelinsolvenzverfahrens ausnutzen, erst dann kann man entscheiden ob es dann doch noch ein Regelinsolvenzverfahren geben muss.

Wir werden unsere Mandanten natürlich mit allen uns rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln dann in dem Eigeninsolvenzverfahren vertreten, aber eben darauf achten, das hier nicht vorrangig auf ein Regelinsolvenzverfahren hingearbeitet wird, sondern sich der Schaden für die Anleger möglichst in Grenzen hält. In einem Regelinsolvenzverfahren müsste man natürlich mit einem Totalverlust der Anlegergelder rechnen.

Gerne schauen wir uns ihren Einzelfall in Sachen Derivest einmal genauer an, um dann mit ihnen gemeinsam zu entscheiden was zu tun ist. Erreichen können sie uns unter

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